Lateinamerika-Blog by Miller Reisen

Beiträge der Kategorie ‘Allgemein‘

Oldtimermuseum auf den Straßen Kubas

Large Oldtimer CUBA

Wer kennt Sie nicht, die Oldtimer Kubas?

Auch heute noch fahren Sie auf den Straßen Havannas. Die Fahrt in einem Oldtimer ist ein Erlebnis, welches man so schnell nicht vergisst. Bis vor kurzem waren die meisten Autos auf den Straßen Kubas über 20 Jahre alt, da der Handel mit Neuwagen verboten war. Seit September 2011 ist dieses Verbot aufgehoben. Nach und nach verändert sich auch das Straßenbild, doch die Straßenkreuzer lassen sich nicht vertreiben.
Oldi CamagueeyGeputzt und auf Hochglanz poliert, das ist das äußere Erscheinungsbild der Oldtimer. Steigt man in einen Oldtimer ein, so erkennt man den Mangel an Ersatzteilen in dem sozialistischen Land. Häufig sind die Ledersitze geflickt und Geschwindigkeitsanzeigen defekt. Doch kein Grund zur Sorge, die Kubaner kennen Ihre Oldtimer. Der Gast sitzt bequem auf der Rückbank und kann die Sehenswürdigkeiten Havannas genießen.
Auch am Abend ist eine Fahrt mit dem Oldtimer entlang des Malecons zur berühmten Tropicana Show ein traumhaftes Erlebnis.

Haben Sie Fragen zu einer Stadtrundfahrt durch Havanna in einem Oldtimer? Gerne organisieren wir Ihnen eine geführte Stadtrundfahrt im Oldtimer. Cuba@miller-reisen.de

 

Costa Rica: Erhöhung des Mietwagendeposits

Vor Kurzem wurden in Costa Rica einige Radarkamaras zur Geschwindkeitskontrolle installiert. Vorerst befinden sich diese Kamaras ausschliesslich in und um San José. Zukünftig sollen auf diese Weise jedoch die Geschwindigkeitslimits im ganzen Land kontrolliert werden. Das Bussgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen wurde sehr hochfestgelegt und kann bis zu 900 USD pro Strafzettel ansteigen.

Aus diesem Grund sieht sich unser Mietwagenpartner ADOBE Rent a Car gezwungen das Deposit bei Mietwagenübername für Kunden mit Zusatzversicherung von 100 USD auf 1.000 USD anzuheben, um mögliche Busgelder unserer Kunden abzusichern. Ab sofort gilt ein Deposit von 1.000 USD für jede Mietwagenbuchung mit ADOBE Rent a Car.

Die Gewinne von Vaude sind da!

Gerade hat uns der GLS Mann die tollen von Vaude gesponserten Gewinne überbracht.

Macht noch mit bei unserem Reisereporter Gewinnspiel. Die Chancen stehen super. Und eine Reise Kreuz und quer durch Südamerika im Gegenwert von weit mehr als € 6.000,- plus dazu ein superschöner Rails80 von Vaude, das ist doch was!!

Chance auf die anderen schönen Vaude Gewinne sowie auf 200 Reisegutscheine habt ihr durch Schicken einer einfachen Mail an: gewinnspiel@miller-reisen.de

Mehr dazu findet ihr auch in unserer aktuellen extratour, die ihr kostenlos von uns erhaltet.

 

Viel Glück!

 

 

Ihre Rechte als Fluggast: Muss ich mir das gefallen lassen?

Rund 30 Millionen Pauschalreisen werden jedes Jahr in Deutschland verkauft. Jedoch  verlaufen diese nicht immer zur Zufriedenheit der jeweiligen Reisenden ab. Häufig tritt der erste Ärger schon beim Abflug auf. Der Flieger kommt verspätet oder noch schlimmer der Flug wird annulliert.

Es stellt sich sodann die Frage: „Muss ich mir das gefallen lassen“?

Hierauf ist ein entscheidendes Nein zu antworten!!

Zur  Stärkung der Ansprüche von Flugpassagieren gegenüber EU-Fluggesellschaften oder Fluggesellschaften, die von, nach, oder innerhalb von EU-Gebiet fliegen, ist am 17. Februar 2005 die Fluggastrechteverordnung  in Kraft getreten.

Regelungsgebiete sind:

• Nichtbeförderung bei Überbuchung

• Annullierung von Flügen

• Große Verspätungen

• Nicht durchgeführte Flüge innerhalb von Pauschalreisen

Leistungsverpflichtete sind:

Anbieter von

Linienflügen

Charterflügen

Billigflügen

Es ist dabei darauf zu achten, dass bei Pauschalreisen die Ansprüche aus der Fluggastverordnung nicht an den Reiseveranstalter zu stellen sind, sondern ausschließlich an die Fluggesellschaft.

Umfang der Ansprüche bestimmt sich danach, ob eine Nichtbeförderung oder eine Annullierung vorliegt.

Bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung hat der Passagier Anspruch auf:

• Erstattung des Ticketpreises

• frühestmöglicher kostenloser Rückflug zum Abflugort

• frühestmögliche Beförderung zum Zielort

• Beförderung zum Zielort zum Wunschtermin (sofern Plätze frei sind)

Darüber hinaus hat die Fluggesellschaft eine Entschädigung zu zahlen:

•  250 € für eine Flugstrecke kürzer gleich 1500 km

•  400 € für eine weitere Strecke innerhalb der EU oder kleiner gleich 3500 km

•  600 € bei Flugstrecken länger als 3500 km

Wird ein Alternativflug angeboten, der nicht später als 2 Stunden nach dem geplanten Flug eintrifft, kann die Gesellschaft die Entschädigung um 50% kürzen.

Der Passagier hat bei Annullierung Anspruch wahlweise auf:

  • Erstattung des Ticketpreises
  • kostenloser Rückflug zum Abflugort
  • anderweitige Beförderung zum Zielort

Darüber hinaus hat die Fluggesellschaft eine Entschädigung zu zahlen:

  • 250 € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km und einer Verspätung von mehr als 2 Stunden
  • 400 € für eine Flugstrecke bis zu 3500 km und einer Verspätung von mehr als 3 Stunden
  • 600 € für eine Flugstrecke größer als 3500 km und einer Verspätung von mehr als 4 Stunden

Diese Entschädigungszahlungen werden fällig, wenn die Fluglinie bis spätestens 14 Tage vor Flug den Fluggast davon nicht verständigt hat

Als weitere Entschädigung sind Mahlzeiten, Getränke, Telekommunikation und notfalls eine Hotelunterkunft inklusive des Transfers zu stellen. Jedoch nur bei einer Verspätung von

  • 2 Stunden und mehr für eine Flugstrecke kleiner gleich 1500 km
  • 3 Stunden und mehr für eine weitere Strecke innerhalb der EU oder kleiner gleich 3500 km
  • 4 Stunden und mehr bei Flugstrecken außerhalb der EU größer 3500 km.
  • Bei einer Verspätung von 5 Stunden und mehr ist der Ticketpreis zu erstatten und gegebenenfalls ein kostenloser Rückflug zu stellen.

Airlines wenden häufig ein, die Verspätung sei durch ein sogenanntes „unabwendbares Ereignis“ eingetreten, daher fehle es am erforderlichen Verschulden. Nach dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 12. November 2009) stellen technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeuges gelegentlich auftreten, für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände dar, welche die Fluggesellschaft aus der Haftung entlassen. Das gilt selbst dann, wenn alle Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt wurden.

Als außergewöhnlicher Umstand kann ein technisches Problem mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs nur dann angesehen werden, wenn es seine Ursache in einem der in Erwägungsgrund 14 der Verordnung genannten Umstände hat, beispielsweise auf versteckte Fabrikationsfehler, Sabotageakten oder terroristischen Angriffen beruht (BGH vom 12.11.2009, AZ: XaZR 76/07).

Würden technische Defekte, die in den Verantwortungs- und Risikosphäre des Luftfahrtunternehmers angesiedelt sind, unter den Begriff der „außergewöhnlichen Umstände“ fallen, so liefen die Regelungen der EU-Verordnung Nr. 261/2004 weitgehend ins Leere. Denn dann beriefen sich alle Luftfahrtunternehmen bei Störungen in der Durchführung ihres Flugbetriebes stets auf technische Defekte, um sich der Haftung zu entziehen (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2009, AZ: 22 S 215/08).

Bei direkten Anschlussflügen im Sinne der Fluggastrechteverordnung ist mithin nicht eine Verspätung am Zielort einzelner Teilstrecken maßgeblich, sondern eine Verspätung am Endziel. Bei Annullierung kann nichts anderes gelten.

Der Europäische Gerichtshof hatte mit seiner Entscheidung vom 09.07.2009 (Az.: C 204/08) klargestellt, dass die Klage gegen Fluggesellschaften mit Sitz in Mitgliedstaaten der EU auch am Gericht des Abflug- oder Ankunftsortes erhoben werden kann.

Ansprüche gegen Luftfahrtunternehmen wegen Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen unterliegen der dreijährigen Regelverjährung nach § 195 BGB.

Bericht von Rechtsanwältin Diana Federau, Beyerlin Anwälte, die Ihnen bei Rückfragen sehr gerne zur Verfügung steht.

Der Kult Maximón

Dieser Kult trifft häufig auf wenig Verständnis bei Außenstehenden, welche noch keinen Kontakt mit den Gebräuchen der Maya-Religionen hatten:

Die Verehrung Maximóns alias San Simón wird in diversen Dörfern im guatemaltekischen Hochland praktiziert. Maximón ist dort repräsentiert durch eine Holz-Statue mit Cowboyhut und Schnurrbart, welche jedes Jahr in einem anderen Haus seine Residenz findet. Bei den Osterprozessionen wird sie durch die Straßen getragen, während die Anhänger in der restlichen Zeit des Jahres den Maximón in seiner jeweiligen Herberge besuchen können. Dort wird sein Altar in der Regel von zwei Personen betreut und die Gaben der Besucher an die Statue weitergereicht. Sympathisanten bieten Geld, Weihrauch, Schmuck, Zigarren oder Zigaretten im Austausch für Gesundheit, eine gute Ernte, Fruchtbarkeit, Heiratsratschläge und andere Dienste. Die Figur hat ununterbrochen eine brennende Zigarette oder Zigarre in ihrem Mund, in dem sich bisweilen ebenfalls ein Loch befindet, so dass die Besucher der Gottheit einen Schnaps ausgeben können.  Wichtig sind die Farben der Kerzen, welche vor der Figur entzündet werden – jede hat eine andere Bedeutung und Wirkung.

Im Allgemeinen ist Maximón in einem europäischen 18. Jahrhundert-Stil gekleidet, obgleich das Aussehen lokal in den verschiedenen Dörfern variiert. In Santiago Atitlán wird die Statue mit vielen bunten Girlanden geschmückt, während sie in Zunil einen eher einschüchternden Eindruck macht durch eine dunkle Sonnenbrille und einem Kopftuch. Maximón wird weniger als wohlwollende Gottheit, sondern eher als ein Tyrann angesehen, welcher nicht zu verärgern ist. Er gilt als Bindeglied zwischen Himmel und Hölle (Bitol und Xibalbá). Seine kostspielige Vorliebe für Alkohol und Zigaretten deutet auf seinen sehr menschlichen Charakter hin und  unterscheidet sich damit erheblich von den asketischen Idealen des Christentums. Ebenfalls Gebete für Rache oder Erfolg auf Kosten anderer werden von Maximón gewährt.  Die Kirche würde ihn am liebsten verbieten, dennoch suchen ihn täglich Dutzende von Menschen auf.

Viel ist nicht bekannt über die Herkunft dieses speziellen Heiligen. Er soll nicht älter als hundert Jahre alt sein – für einige ist er die Verkörperung des christlichen Judas, andere sehen in ihm eine alte Maya-Gottheit. Wieder andere behaupten, dass er aus kommerziellem Interesse „erfunden“ wurde.

Dieser Artikel ist von Linda unserer Kollegin aus Guatemala. Danke!

1 Kommentar »

Manuela Kaes am 02. August 2011 in Allgemein

Miller Reisen Gewinnspiel „Reisereporter gesucht!“

Reisereporter gesucht!

Kreuz & Quer durch Südamerika – ein Traum wird wahr! Miller Reisen sucht Sie als kreativen Reisereporter für eine Rundreise durch den Kontinent der Kontraste. Vom Pazifik bis zum Atlantik berichten Sie täglich von atemberaubenden Naturschönheiten, pulsierenden Metropolen und fast vergessenen Kultstätten.

Hat Sie jetzt das Reisefieber gepackt? Dann machen Sie mit, begeistern Sie uns mit Ihrem originellen Reisebericht als Fotoreportage, Video oder Textbeitrag. Facettenreich sollte Ihre Idee sein und folgende Schlagworte in beliebiger Reihenfolge enthalten oder abbilden: Tango, Kässpätzle, Schubkarre, Miller Reisen, Titikakasee. Überraschen Sie uns und senden Sie Ihren Beitrag zusammen mit Ihrem Namen und Ihrem Alter an reisereporter@miller-reisen.de.
Teilnehmen können alle Reisebegeisterte, Entdecker und Abenteurer ab 18 Jahren. Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2011. Der Rechtsweg ist wie immer ausgeschlossen. Reisetermin: 18. Februar bis 8. März 2012. Mit Ihrer Einsendung stimmen Sie unseren Teilnahmebedingungen zu. (Hier geht es zu den Teilnahmebedingungen.)

Panama & Karibik Reisebericht 19 Tage Transatlantik-Kreuzfahrt

Meine Reise von Panama nach Palma:

Panama Reisebericht

Reisen nach Südamerika unkompliziert und preiswert…

…auch Thomas Cook sei Dank!

Dass wir heute so unkompliziert und perfekt organisiert nahezu alle Länder der Welt bereisen können, dazu hat vor 150 Jahren Thomas Cook den Grundstein gelegt.

Hierzu möchte ich auf einen sehr netten Artikel in der Welt aufmerksam machen.

Heute reisen Sie mit vielen sehr guten Veranstaltern rund um die Welt, rundum betreut.

 

Danke Thomas für die gute Idee, die wir im Bereich Südamerika auch heute noch perfektionieren.

 

Viel Spaß bein Lesen!

Lufthansa Freigepäckregelung ab 1. Juni 2011 geändert und vereinfacht

Liebe Reisefreunde,

seit heute hat die Lufthansa ihre neuen Freigepäckregelungen bekannt gegeben, die wir Ihnen gerne mitteilen wollen.

Es wurde sehr viel vereinfacht, ein kleiner Nachteil ist aber sicher, dass man ab sofort in der Economy Class wie bei vielen anderen Fluggesellschaften nur noch 1 Gepäckstück pro Person kostenfrei transportieren darf.

Hier die Regelungen im Detail, die für Ticketkäufe ab 01. Juni gültig sind:

Die Menge richtet sich dabei nach der gebuchten Serviceklasse und dem Miles & More Status:
Economy Class: Ein Gepäckstück à 23 kg
Business Class: Zwei Gepäckstücke à 32 kg
First Class: Drei Gepäckstücke à 32 kg
Außerdem haben Sie künftig die Möglichkeit, ein kleines Sportgepäckstück innerhalb der gültigen Freigepäckmenge mitzunehmen, d.h. ein Koffer mit 16 kg sowie kleines ”Tauchgepäck” mit 9 kg wären möglich.
Darüber hinaus ist Ihnen die zusätzliche kostenlose Mitnahme einer Skiausrüstung gestattet (gilt nicht auf Nordatlantikstrecken).

Bitte beachten Sie, dass für einzelne Flugziele besondere Bestimmungen gelten:
Auf Flügen nach Japan, West-, Ost- und Zentralafrika können Economy Class Reisende zwei freie Gepäckstücke à 23 kg kostenlos mit sich führen.
Bei Reisen, die in Brasilien starten, können Economy Class Reisende zwei Gepäckstücke à 32 kg mit sich führen.

Miles & More Statuskunden dürfen sich darüber hinaus über extra Freigepäck freuen:
Frequent Traveller können zwei Gepäckstücke in der Economy Class mit sich führen
Senatoren und HON Circle Member stehen in allen Service-Klassen ein zusätzlicher Koffer sowie
ein Golfgepäckstück zu (gilt nicht auf Nordatlantikstrecken)

 

Ich denke, dass andere Fluggesellschaften bald nachziehen werden. Denken Sie beim Packen also daran, nur noch einen Koffer mit 23kg zu füllen, wenn Sie in der Economy Class fliegen.

 

Sollten Sie Fragen dazu haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Südamerika Reise kostenlos als “Reisereporter” erleben?

Miller Reisen, der Spezialist für alle Reisewünsche nach Lateinamerika, bastelt gerade an einer super Aktion.

Inhalt noch geheim, nur soviel sei verraten:
Wir suchen 2 Südamerika “Reporter”, die eine unserer schönsten Touren begleiten – natürlich vollkommen kostenlos.
Sobald wir alles detailliert geplant haben, lesen Sie dies sofort hier im Blog. Also bleiben Sie dran und sagen Sie auch ihren Freunden Bescheid, hier mal reinzuschauen!

 

Ihr Team von Miller Reisen